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Rechtliche Bestimmungen und Richtlinien für Prostitution in Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland.



Hier ist ein kurzer Überblick über die Gesetzgebung im Zusammenhang mit Prostitution in Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland. Bitte beachten Sie, dass diese Gesetze Änderungen unterliegen können.

Norwegen:
In Norwegen kriminalisiert das Gesetz den Kauf sexueller Dienstleistungen, nicht jedoch den Verkauf. Dieser Ansatz, bekannt als "Nordisches Modell", wurde 2009 umgesetzt. Das Ziel ist es, die Nachfrage nach Prostitution zu verringern, indem die Kunden und nicht die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bestraft werden. Personen, die des Kaufs sexueller Dienstleistungen für schuldig befunden werden, können mit Geldstrafen und bis zu sechs Monaten Gefängnis rechnen. Das Gesetz verbietet auch die Förderung oder den Profit aus der Prostitution anderer (Zuhälterei) und das Betreiben von Bordellen.

Schweden:
Schweden war 1999 der Vorreiter bei der Einführung des Nordischen Modells. Das schwedische Gesetz zum Sexkauf macht den Kauf sexueller Dienstleistungen illegal, während der Verkauf legal ist. Hinter diesem Gesetz steht die Idee, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu schützen und die Nachfrage nach Prostitution zu reduzieren. Die Strafen für den Kauf von Sex können von Geldstrafen bis zu einem Jahr Gefängnis reichen. Ähnlich wie in Norwegen sind auch Zuhälterei und das Betreiben von Bordellen verboten.

Dänemark:
Dänemarks Herangehensweise an Prostitution unterscheidet sich von der seiner nordischen Nachbarn. Prostitution ist in Dänemark legal, was bedeutet, dass sowohl der Kauf als auch der Verkauf sexueller Dienstleistungen erlaubt sind. Allerdings sind das Betreiben von Bordellen und Zuhälterei weiterhin illegal. Dänemark hat Maßnahmen ergriffen, um Menschenhandel zu bekämpfen und die Rechte und Gesundheit von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern zu schützen.

Finnland:
In Finnland sind die Gesetze bezüglich Prostitution etwas komplexer. Der Verkauf sexueller Dienstleistungen ist legal, der Kauf jedoch illegal an öffentlichen Orten oder wenn die Sexarbeiterin oder der Sexarbeiter Opfer von Menschenhandel oder Zuhälterei ist. Auch Zuhälterei und das Betreiben von Bordellen sind in Finnland verboten. Der finnische Ansatz zielt darauf ab, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu schützen und gleichzeitig die Probleme des Menschenhandels und der Ausbeutung anzugehen.

Die oben bereitgestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen korrekt. Es ist wichtig, diese Gesetze selbst zu überprüfen, bevor Sie irgendwelche Maßnahmen ergreifen. (Letzte Aktualisierung: September 2021!)